Die Angaben in der Selbstauskunft sind freiwillig und der Mieter kann nicht dazu verpflichtet werden, die Selbstauskunft auszufüllen.
Ein Vermieter wird jedoch in der Regel unter den Mietinteressenten auswählen, die bereit waren, die Selbstauskunft auszufüllen.
Verlangen Sie außer der Selbstauskunft noch folgende Unterlagen von Mietinteressenten:
Nur wenn Sie als Vermieter genügend Informationen haben, können Sie eventuelle Risiken erkennen und entsprechend reagieren.
Die Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sollte gut und sicher sein und dafür sollten Sie Ihren Mieter kennen.