Akte mit Immobilien Dokumenten

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Auflassungsvormerkung


Die Auflassungsvormerkung ist die rechtliche Reservierung der Immobilie. Sie wird im Grundbuch eingetragen.

Mit einer Auflassungsvormerkung werden die Rechte des neuen Besitzes einer käuflich erworbenen, jedoch noch nicht bezahlten Immobilie im Grundbuch vorgemerkt. Diese Auflassungsvormerkung wird durch einen Notar veranlasst und sichert die Rechte eines neuen Eigentümers noch vor einer Änderung des Grundbucheintrags.

Durch die Auflassungsvormerkung wird verhindert, dass der bisherige und noch im Grundbuch eingetragene Eigentümer die Immobilie ein weiteres Mal veräußert oder mit Hypotheken belastet wird.

Wenn der Kaufpreis der Immobilie bezahlt wurde, kann der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden und die Auflassungsvormerkung wird gelöscht.
 

Telefon 0711 - 640 24 34
Mo bis Fr 8.30-18.00 Uhr
Sa nach Vereinbarung


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