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Grunderwerbsteuer Bescheid mit mehreren Geldscheinen in Euro

Grunderwerbsteuer

 

oft mit zwei "s" geschrieben: Grunderwerbssteuer

 

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an, außer bei Erwerb vom Ehepartner oder direkten Verwandten oder bei sehr geringem Wert.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer (der Prozentsatz) ist innerhalb der einzelnen Bundesländer unterschiedlich. Der Prozentsatz dieser Steuer bezieht sich auf den Kaufpreis, der im Kaufvertrag beurkundet wird.

In Baden-Württemberg wurde die Grunderwerbsteuer im Jahr 2011 von 3,5 % auf
5 % erhöht.

Vom Kaufpreis rechnerisch in Abzug gebracht werden kann hierbei z.B. eine Einbauküche oder die Höhe des auf die Wohneinheit fallenden Teils der Instandhaltungsrücklage. Dieser jeweilige Wert sollte im Kaufvertrag vermerkt sein. So verringert sich die Grunderwerbsteuer entsprechend.

Beispiel:

Der Kaufpreis einer Immobilie beträgt 105.000 € inkl. Einbauküche.
Die daraus zu entrichtende Grunderwerbsteuer beträgt 5 % aus 105.000 = 5.250 €

Hat die Einbauküche einen Wert von 5.000 €, so zieht man diesen vom Kaufpreis ab, der sich dann auf 100.000 € reduziert. 
Die daraus zu entrichtende Grunderwerbsteuer beträgt 5 % aus 100.000 = 5.000 €

Somit ergibt sich eine Ersparnis von 250 €
 
Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist eine Voraussetzung dafür, dass der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Nach Zahlungseingang der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Telefon 0711 - 640 24 34
Mo bis Fr 8.30-18.00 Uhr
Sa nach Vereinbarung


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