Akte mit Vermietung

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Indexmietvertrag


Bei einem Indexmietvertrag ist der Index für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland Grundlage für die Entwicklung der Miete. Die Miete muss ein Jahr unverändert geblieben sein, damit eine Anhebung möglich ist. Außerdem muss der Vermieter den vorherigen sowie den aktuellen Preisindex angeben.

Die Differenz wird in Prozent umgerechnet und daraus die neue Miete errechnet. Bei einem Index - Mietvertrag kann eine sonstige Erhöhung aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete oder aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen in der Regel nicht gefordert werden.

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