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Kauf einer vermieteten Wohnung

 

Kauf bricht nicht Miete


Der Kauf einer vermieteten Wohnung hat keinen Einfluss auf den bestehenden Mietvertrag. Der neue Eigentümer der vermieteten Wohnung übernimmt alle Rechte und Pflichten des Vermieters, die aus dem bestehenden Vertrag heraus entstehen. Das Abschließen eines neuen Mietvertrags ist ebenfalls nicht notwendig.
 

Möchte der Eigentümer nach dem Kauf der vermieteten Wohnung diese selbst bewohnen, so muss er dem Mieter eine ordentliche Wohnungskündigung unter Angabe des Kündigungsgrundes zukommen lassen und dabei die, entsprechend der Dauer des bereits bestehenden Mietverhältnisses, geltenden Kündigungsfristen einhalten.

Telefon 0711 - 640 24 34
Mo bis Fr 8.30-18.00 Uhr
Sa nach Vereinbarung


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