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Rücklagen


Eine Eigentümergemeinschaft bildet sogenannte Rücklagen, um nötige Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum vornehmen zu können. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich gemäß seinem Anteil (im Grundbuch sowie der Teilungserklärung ersichtlich und meist in Tausendstel bemessen) an der zu bildenden Instandhaltungsrücklage zu beteiligen.

Der sich mit der Zeit ansammelnde „Rücklagentopf“ ist Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer.

Beim Wohnungsverkauf geht dieser vom Eigentümer angesparte Anteil immer automatisch auf den Käufer über.
Telefon 0711 - 640 24 34
Mo bis Fr 8.30-18.00 Uhr
Sa nach Vereinbarung


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