Auf Grundbesitz ist eine Grundsteuer zu entrichten, die von einer Stadt oder einer Gemeinde veranschlagt wird. Die Höhe richtet sich nach der Beschaffenheit und des Wertes des Grundbesitzes.
Das Grundsteuergesetz (GrStG) regelt die Grundlagen der Grundsteuer, welche durch die zugehörigen Gemeinden erhoben wird. Eine Grundsteuer muss vom Grundstückseigentümer für jedes Grundstück gezahlt werden, das ihm gehört.
Bei der Berechnung der Grundsteuer wird zwischen der agrarischen Grundsteuer A und der baulichen Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in den §§ 32 – 34 GrStG geregelt sind und auf Antrag erlassen werden.