Bei einem Mieterwechsel fertigen Sie am besten ein Übergabeprotokoll bzw. Rücknahmeprotokoll an und vermerken den Zustand der Mietsache und alle Ablesedaten.
Sind alle technischen Geräte funktionsfähig?
Wer meldet die Energieversorgung um und auf wen, wenn noch kein neuer Mieter gefunden ist?
Wer übermittelt die Zählerstände an die Hausverwaltung zur Erstellung der Abrechnung?
Wenn bei Auszug des Mieters die Heizung nichts selbst abgelesen kann: Soll eine Zwischenablesung vorgenommen werden? Aber wer trägt die Kosten? Oder empfiehlt sich eine Abrechnung nach Gradtagen? Hier sollte nach jeweiliger Situation entschieden werden.
Steht dem Mieter die Rückzahlung der Kaution bereits bei Auszug zu oder bestehen seitens des Vermieters noch Forderungen, z.B. aus noch nicht vorliegenden Nebenkostenabrechnungen?
Liegt die neue Adresse des Mieters vor, damit man ihn auch nach dem Auszug erreichen kann?
Hier stellen wir Ihnen kostenlos unser Formular zur Übergabe / Rücknahme zur Verfügung:
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