Bei einem Mieterwechsel fertigen Sie am besten ein Übergabeprotokoll bzw. Rücknahmeprotokoll an und vermerken den Zustand der Mietsache und alle Ablesedaten.
- Sind alle technischen Geräte funktionsfähig?
- Wer meldet die Energieversorgung um und auf wen, wenn noch kein neuer Mieter gefunden ist?
- Wer übermittelt die Zählerstände an die Hausverwaltung zur Erstellung der Abrechnung?
- Wenn bei Auszug des Mieters die Heizung nichts selbst abgelesen kann: Soll eine Zwischenablesung vorgenommen werden? Aber wer trägt die Kosten? Oder empfiehlt sich eine Abrechnung nach Gradtagen? Hier sollte nach jeweiliger Situation entschieden werden.
- Steht dem Mieter die Rückzahlung der Kaution bereits bei Auszug zu oder bestehen seitens des Vermieters noch Forderungen, z.B. aus noch nicht vorliegenden Nebenkostenabrechnungen?
- Liegt die neue Adresse des Mieters vor, damit man ihn auch nach dem Auszug erreichen kann?