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Besitzübergang – Übergabe der Immobilie

Wann wird die Immobilie an den Käufer übergeben?

Das kommt auf die Vereinbarung im Kaufvertrag an. In der Regel erfolgt der Besitzübergang und damit auch die Übergabe der Immobilie selbst erst nach Kaufpreiszahlung. Im Kaufvertrag ist dies oft so beschrieben: Der Besitzübergang – Übergang aller Rechte und Pflichten – erfolgt mit Kaufpreiszahlung.

Die Immobilie vor Kaufpreiszahlung zu übergeben birgt hohe Risiken für den Verkäufer und wir raten unseren Kunden davon ab. Sollte der Käufer die Immobilie „in Besitz genommen haben“ ohne seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, müssen Sie unter Umständen Räumungsklage erheben. Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, da der Kaufpreis als Streitwert gewertet werden kann.

Man spricht hier auch von Kaufnomaden.

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