Will man ein Haus in einzelne Wohneinheiten aufteilen, so ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und ein Aufteilungsplan Voraussetzung. Im Aufteilungsplan werden die einzelnen Wohneinheiten sowie eventuell dazugehörende Keller, Kfz-Stellplätze mit Nummern gekennzeichnet. Die jeweils vergebene Nummer für das Sondereigentum findet sich in der Teilungserklärung wieder.
Die Abgeschlossenheit muss aus der Darstellung ersichtlich sein. Der Aufteilungsplan erfasst das gesamte Gebäude und wird der Teilungserklärung als Anlage beigefügt.