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Eigentümerversammlung

Jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung ist auch Teil einer Gemeinschaft. Sie sind damit nicht nur für Ihre Wohnung, sondern auch mit Ihrem Miteigentumsanteil für das gesamte Haus und das Gemeinschaftseigentum verantwortlich. Die Regeln hierfür finden Sie im WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

In der Regel hat einmal jährlich eine Eigentümerversammlung stattzufinden, bei Bedarf auch häufiger. Hierbei wird ein Wirtschaftsplan beschlossen, der die Kosten des neuen Jahres erfassen soll, über das vergangene Jahr abgerechnet und gegebenenfalls über Maßnahmen von Renovierungen und Instandsetzungen entschieden.

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