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Finanzierungsbestätigung / Kapitalnachweis

Vor der Beurkundung sollte eine Finanzierungsbestätigung oder ein Kapitalnachweis vom Käufer vorliegen.

Um die Bonität des Käufers sicher zustellen, kann vor der Kaufabwicklung bzw. der Beurkundung beim Notar vom Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung oder ein Kapitalnachweis gefordert werden.

Eine Finanzierungsbestätigung wird in der Regel durch das geldgebende Kreditinstitut erklärt. Als Kapitalnachweis hingegen kann auch ein aktueller Kontoauszug ausreichend sein.

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