Um rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen, wird zu jedem Grundbesitz ein Grundbuch angelegt und beim zuständigen Amtsgericht / Grundbuchamt geführt.
Im Grundbuch werden die bestehenden Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks bzw. einer Immobilien erfasst und verwaltet.
Veränderungen der Besitzrechte müssen im Grundbuch festgehalten werden, um die Rechtskraft zu erhalten. Um eine Veränderung des Besitzrechts im Grundbuch durchzuführen, bedarf es dem Antrag und der Einwilligung der Handelspartner sowie einer notariellen Beurkundung.