Eine Grundschuld sichert ein Darlehen mit dem entsprechenden Grundbesitz ab. Die Grundschuld wird im Grundbuch in Abteilung 3 eingetragen. Wenn eine Bank den Kaufpreis einer Immobilie finanziert, wird sie eine Grundschuld in das Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie eintragen lassen.
Eine Grundschuld kann nach Rückzahlung eines Darlehens auf Antrag des Grundstückeigentümers aus dem Grundbuch gelöscht werden.