Der Miteigentumsanteil legt fest, mit welchem Anteil der Eigentümer eines Sondereigentums am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Er beschreibt zu wie vielen Teilen einem Eigentümer eines Sondereigentums (Eigentumswohnung) das Gemeinschaftseigentum (alle Bestandteile des Gebäudes außer den Eigentumswohnungen) mitgehört.
In der Regel entspricht der Miteigentumsanteil dem Anteil der Wohnfläche des Sondereigentums im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes.
Im Verhältnis des Miteigentumsanteils ist der Eigentümer eines Sondereigentums an den gemeinschaftlichen Kosten, wie Instandhaltungen, Sanierungen, Betriebskosten, etc. beteiligt.