Beim Immobilienverkauf gilt es, eine Vielzahl an Details zu berücksichtigen.
- Besitzübergang
- Sachmängel
- Rechtsmängel
- Welche Unterlagen wurden übergeben
- Welche Zusagen wurden getroffen
- Teilungserklärung
- Welche Beschlüsse wurden seitens der Eigentümerversammlung getroffen
- Löschungsbewilligung von Grundschulden
- Miteigentumsanteile
usw.
Ein Kaufvertragsentwurf sollte beiden Parteien vor der Beurkundung vorliegen, um noch offene Fragen zu erörtern.
In der Regel wird Ihr Makler den Inhalt des Kaufvertrages gewissenhaft prüfen und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Situation anpassen.
Für die Beurkundung müssen Sie sich ausweisen.