Wird das Nutzungsrecht, eines im Gemeinschaftseigentum befindlichen Raumes, einer Fläche, eines Kfz-Stellplatzes, etc. vergeben, so spricht man von Sondernutzugsrecht. Es werden z.B. oftmals Grundstücksteile vor einer Erdgeschosswohnung als Sondernutzungsrecht dem Eigentümer der betreffenden Erdgeschosswohnung zugeordnet.
In der Regel sind die Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung ausgewiesen