Will man ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen aufteilen, so muss man das Eigentum in Sondereigentum (Alleineigentum an einer Wohnung) und Gemeinschaftseigentum aufteilen. Der Teilungserklärung liegt der Aufteilungsplan bei, in dem die Einheiten des Sondereigentums eingezeichnet und nummeriert sind.
Durch eine Teilungserklärung kann der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, diese in Miteigentumsanteile aufteilen und somit die Möglichkeit schaffen, die entsprechenden Wohneinheiten in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese im § 8 WEG geregelte Teilungserklärung wird vor dem Grundbuchamt erklärt.
Inhalt der Teilungserklärung ist unter anderem, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum zählen und welche Gebäudeteile zum Sondereigentum, also dem Alleineigentum gehören. Um eine Teilungserklärung der Genehmigungsbehörde vorlegen zu können, muss diese notariell beglaubigt sein und ihr muss ein Teilungsplan angehängt sein.