Ihr Mieter hat gekündigt und Sie möchten während der Kündigungsfrist einen Nachmieter suchen und Besichtigungen durchführen?
Selbstverständlich können Sie in der Regel innerhalb der Zeit, in der Ihr „Nochmieter“ die Wohnung bewohnt, Besichtigungen nach Absprache durchführen.
Manche Mieter sind jedoch der Meinung, sie bezahlen schließlich die Miete bis zum Ablauf der Mietdauer und müssen solange keine Termine für Besichtigungen gewähren. Dies würde aber zwangsläufig einen Leerstand für gewisse Zeit bedeuten und somit auch einen Mietausfall.
In den Mietverträgen, die wir verwenden, ist dies eindeutig geregelt. Der Mieter muss nach rechtzeitiger Anmeldung Besichtigungstermine zur Neuvermietung zulassen, um dem Vermieter die Möglichkeit gewähren, schnellstmöglich einen Nachmieter zu finden, damit möglichst kein Leerstand entsteht. Verweigert er dies, so ist er zu Schadenersatz verpflichtet bis zur Neuvermietung.
Für einen Mieter ist es nicht angenehm, fremden Menschen seine Wohnung zeigen zu müssen und sich jedesmal Zeit für die Termine zu nehmen aber für den Vermieter wäre es mit einer großen finanziellen Einbuße verbunden, wenn seine Wohnung leer stehen würde.
Wir versuchen stets, einem Mieter die Situation des Vermieters zu vermitteln und Besichtigungen so durchzuführen, dass der Mieter so wenig wie möglich strapaziert wird.