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Kündigungsfristen Mietvertrag

Ein unbefristet abgeschlossener Mietvertrag kann vom Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Zur Einhaltung der Frist muss das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Kalendertag des laufenden Monats beim Vermieter vorliegen, anderenfalls verlängert sich die Kündigungsfrist um einen weiteren Monat.

Die Kündigungsfristen seitens des Vermieters sind nach Dauer der Mietzeit gestaffelt und betragen bei einer Mietzeit von:

  • Bis zu 5 Jahren Mietzeit: 3 Monate
  • 5 Jahren bis 8 Jahren Mietzeit: 6 Monate
  • Über 8 Jahren Mietzeit: 9 Monate

Das Kündigungsschreiben muss dem Mieter unter Angabe des Kündigungsgrundes schriftlich zugestellt werden.

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