Mietminderung aufgrund falscher Angaben zur Größe einer Mietwohnung kann nur bei einer Abweichung von mindestens 10 % geltend gemacht werden.
Ist eine Wohnung mit 100 qm angegeben und es stellt sich heraus, dass diese nur 90 qm groß ist, so kann die Miete um 10% gemindert werden.
Ist die Wohnung nur 85 qm groß und weicht damit um 15% ab, so kann die Miete um 15% gemindert werden.