Die Rückzahlung der Kaution ist oftmals ein Streitthema. Mieter befürchten, dass sie die Kaution nicht zurückerhalten – meist unbegründet, da ein Vermieter verpflichtet ist, die Kaution separat von seinem Vermögen anzulegen und diese auszuzahlen, wenn alle Forderungen gegen den Mieter beglichen sind.
Vermietern empfehlen wir, vor Rückzahlung prüfen, ob noch Zahlungsansprüche gegen den Mieter bestehen, z. B. aus noch nicht vorliegenden Nebenkostenabrechnungen.
Der Vermieter hat das Recht darauf, zumindest einen angemessenen Teil der Kaution einzubehalten, wenn noch Forderungen gegen den Mieter offen sind, selbst wenn deren genaue Höhe noch unklar ist.